Kostenübernahme Tagespflege

Wir sind laut Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI eine anerkannte Tagespflege und sind somit dazu berechtigt mit den Pflegekassen abzurechnen.
Unsere Tagespflege ist für eine feste Anzahl von Personen ausgelegt. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ab wann Sie oder Ihr Familienmitglied in der Tagespflege aufgenommen werden kann. Wir haben für einen Tagesbesuch feste Tagessätze, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Individuell nach Ihren Wünschen wird für Sie, nach einem Schnuppertag, ein Kostenvoranschlag erstellt sodass Sie Gewissheit darüber haben welche Kosten auf Sie zukommen.
Die Kostenübernahme ist je nach individueller Situation in einem persönlichen Gespräch zu ermitteln, wobei wir versuchen die für Sie optimale Situation zu erreichen.
Sollten Sie vorab weitere Informationen benötigen, so können Sie sich natürlich gerne mit uns in Verbindung setzen.