Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Nr. V umfasst verschiedene Leistungskomplexe, die „GUTE ZEIT“ für Sie oder Ihre Angehörigen übernehmen kann. Die Kosten für diese Leistungen werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Krankenversicherte haben einen Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, wenn diese notwendig ist und vom Arzt verordnet ist. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter dem Punkt „Kostenübernahme“.

Sie oder Ihr Angehöriger benötigen dauerhaft eine Medikamentengabe oder Insulingabe und würden diese gerne in professionelle Hände geben? Dann sind wir als Pflegedienst in Mücke der richtige Ansprechpartner für Sie – wir kümmern uns um den gesamten Ablauf wie z.B. vom Stellen der Medikamentengabe bis hin zur Medikamentengabe selbst. Außerdem stehen wir Ihnen ebenso temporär nach z.B. einem Unfall zur Genesung zur Seite und helfen Ihnen auch hier gleichermaßen weiter. Kostenintensive stationäre Krankenhausaufenthalte können somit vermieden werden.

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet unterschiedliche Leistungen wie beispielsweise die Medikamentengabe, Injektionen oder auch Verbandswechsel. Es variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse, in welchem Umfang die jeweilige Leistung verordnungs- und genehmigungsfähig ist. Wir, als Ambulanter Pflegedienst und kompetenter Partner im Pflegebereich, stehen Ihnen auch hier fürsorglich zur Seite.

Wir helfen Ihnen gerne bei allen anfallenden Formalitäten und aufkommenden Fragen. Melden Sie sich bei uns!